Stand: 2026
Verleih-AGB sind branchenspezifisch und sollten unbedingt vom Anwalt geprüft werden. Besonders kritisch: Haftung bei Schäden, Stornoregelung, Eigentumsvorbehalt, Pfand-Regelung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die zwischen [Firmenname] (im Folgenden "Vermieter") und dem Kunden (im Folgenden "Mieter") über die Plattform eventverleih-stuttgart.de geschlossen werden.
Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Eventausstattung (Tische, Stühle, Geschirr, Veranstaltungstechnik, Zelte, Dekoration). Die Lieferung sowie der Aufbau und Abbau können optional gebucht werden.
Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters zustande. Bestellungen über das Bestellformular sind verbindliche Anfragen.
Die Mietpreise verstehen sich pro Tag bzw. Wochenende, in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt zu 50 % bei Buchungsbestätigung, der Restbetrag spätestens 14 Tage vor dem Mietzeitraum. Wahlweise auch Komplettzahlung mit 2 % Skonto.
Die Lieferung erfolgt durch den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt an die vereinbarte Adresse. Selbstabholung ist im Lager Esslingen-Mettingen (Hindenburgstraße 42) zu den Öffnungszeiten möglich.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Veränderungen am Mietobjekt sind nicht zulässig.
Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Eine optionale Schadenspauschale (5 % der Mietsumme) deckt Glasbruch und kleinere Schäden ab.
Das Mietobjekt bleibt während der gesamten Mietzeit Eigentum des Vermieters.
Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.